Zum 40 Todestag und 118. Geburtstag von Wolfgang Staudte
ROSEN FÜR DEN STAATSANWALT
Wolfgang Staudte war einer der ganz wenigen Regisseure, die in den 1950er Jahren entgegen den kollektiven Verdrängungsversuchen Belege dafür sammelten, wie sehr Deutschland im Wirtschaftswunder noch von den Folgen des Krieges und durch konspiratives Verschweigen geprägt war. ROSEN FÜR DEN STAATSANWALT war eine filmische Reaktion auf zeitgenössische gesellschaftliche Zustände. Angeregt wurde die Idee zu dem Film durch den realen Fall eines Kriegsgerichtsrates, der eine ungerechte Todesstrafe verhängt hatte und es unbeschadet in der Bundesrepublik innerhalb weniger Jahre zum Präsidenten eines Senats am Oberlandesgericht in Celle gebracht hatte. (DFF)
Wegen einer Lappalie wird ein junger Wehrmachtssoldat kurz vor Kriegsende von einem Militärrichter zu Tode verurteilt; nur ein Zufall rettet sein Leben. Nach 1945 begegnet er dem Richter erneut. Der Ex-Nazi ist inzwischen Staatsanwalt und angesehener Bürger einer Kleinstadt. Es kommt zu einem tragikomischen Duell, bei dem am Ende der bornierte Jurist den k
Kürzeren zieht. Mit bitterer Ironie schildert der zeitkritische Film die Verdrängung faschistischer Vergangenheit und den Fortbestand alter obrigkeitsstaatlicher Tendenzen in der Bundesrepublik. Obwohl er durch zahlreiche Konzessionen ans Unterhaltungskino jener Jahre teilweise an Schärfe und Deutlichkeit verliert, bleibt er doch in zentralen Punkten treffsicher und beständig aktuell. Brillant: Martin Held als Staatsanwalt. (Filmdienst)
D 1959, R: Wolfgang Staudte, B: Georg Hurdalek, K: Erich Claunigk, M: Raimund Rosenberger, Sch: K. M. Eckstein, D: Martin Held, Walter Giller, Ingrid van Bergen, Camilla Spira, Inge Meysel, s/w, FSK: 12, 98 Min.
Unsere Kooperationspartner:
Wolfgang-Staudte-Gesellschaft,
Filmhaus Saarbrücken