Reservieren
Filmgespräch dtF

500 Jahre Bauernkrieg

Neu restaurierte Fassung

LOND IT LUCK

1 Im Anschluss Filmgespräch mit Regisseur Klaus Gietinger

Hauptakteure sind die ausgebeuteten, geknechteten und in die Leibeigenschaft getriebenen Bauern südlich der Donau, die sich schließlich in drei Haufen zusammenschließen und eine christliche Vereinigung bilden. Als Grundlage dienen die in Memmingen entstandenen 12 Artikel der Bauern. Die ersten Menschenrechtsforderungen des europäischen Kontinents! Ihnen gegenüber stehen zwei adlige Nachbarn, der Fürstabt von Kempten, Sebastian von Breitenstein, der die Bauern extrem ausbeutet. Sowie Georg Truchsess von Waldburg, der zum Feldherrn einer Streitmacht der herrschenden Adligen, dem Schwäbischen Bund, aufsteigt, mit Geschick und Hinterlist verhandelt, dann aber, ohne lange zu fackeln, die Bauern angreift und massakriert. Doch ihren Widerstand vollständig zu brechen, gelingt ihm nicht. 
(Klaus Gietinger)

Um historisch genau zu sein, wühlten Gietinger und Hiermer sich durch die einschlägige Literatur. „Wir haben versucht, uns an die Fakten zu halten“, sagt Gietinger. „Aber natürlich haben wir den Konflikt auch dramaturgisch zugespitzt.“ Hiemer erinnert sich so: „Ich wollte Geschichte zeigen, Klaus wollte gute Filme machen.“ Die beiden Protagonisten übernahmen auch Hauptrollen. Gietinger spielte, mit langen Haaren und schwarzem Vollbart, den Truchsess Georg von Waldburg, der 1525 die Aufstände der Bauern brutal niederschlug; Hiemer übernahm die Rolle eines der geknechteten, ausgebeuteten und in die Leibeigenschaft getriebenen Bauern, den der Fürstabt von Kempten foltern lässt. Gedreht wurde um Lindenberg und Weiler im Westallgäu, aber auch an etlichen weiteren Orten. (Allgäuer Zeitung)

DE 1978, R: Klaus Gietinger, Leo Hiemer, B: Klaus Gietinger, Leo Hiemer, D: Georg Veit, Fritz Günthner, Ralf Ruhl und 100e Komparsen, 101 Min, FSK 18 (ungeprüft), dtF

kino achteinhalb: LOND IT LUCK

Trailer

Um den Trailer ansehen zu können, müssen Sie das Setzen von Marketing-Cookies (für Youtube, Vimeo, etc.) erlauben.