Filmgespräch OmeU

Therapie durch Kunst im Kongo

A BUAKAMA

1 Im Anschluss Diskussion mit dem Regisseur Jeanpy Kabongo

Studien zeigen, dass in der Demokratischen Republik Kongo annähernd
neunzig Prozent der Menschen mit psychischen Erkrankungen von ihren
Familien auf den Straßen von Kinshasa ausgesetzt werden. Die
medizinischen Einrichtungen sind mit einer angemessenen Pflege oder
Behandlung überfordert.
Der Titel des Dokumentarfilms A BUAKAMA bedeutet so viel wie
„der Verworfene“. Der Film ist Teil eines Projekts zu geistiger
Behinderung, das von der kongolesischen Künstlerin Géraldine Tobe in
Kinshasa ins Leben gerufen wurde und das vom gemeinnützigen Verein
„LOBOLKO YA SANSA“ (LOSA) getragen wird. Als Vorsitzende diese
Vereins lädt Tobe andere Künstler*innen ein, mit ihr
zusammenzuarbeiten, um ihre Vision von der Wirkung der Kunst als
therapeutisches Mittel für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung
zu verwirklichen. Dabei bezieht sie andere Wissensbereiche wie
Psychologie und Soziologie ein und arbeitet mit anderen gleichsam auf
experimentelle Weise zusammen.
A BUAKAMA hebt vor allem die Bedeutung von Kunst für die
Förderung des psychischen Wohlbefindens hervor. Kunst wirkt
kathartisch und ermöglicht es Klient*innen, intime Gefühle
auszudrücken und durch ihre künstlerische Arbeit eine tiefe
Zufriedenheit und ein neues Selbstwertgefühl zu erlangen. Und
schließlich macht der Film erfahrbar, dass auch Klient:innen mit sehr
schweren Erkrankungen ihre Vorstellungskraft und ihre kreativen
Fähigkeiten nie verlieren.
Der Film beschreibt zuletzt die Entwicklung von Tobes Projekt zu
geistiger Behinderung und geht auf die Herausforderungen ein, denen
sich das Organisationsteam stellen musste.

A BUAKAMACON 2021, R: Jeanpy Kabongo, , B:Géraldine Tobe K: Ephraim Baku, Jeanpy Kabongo, Sch: Ephraim Baku, Jeanpy Kabongo, M: Israël Oblava, Dokumentarfilm FSK: KA, 60 Min. OmU

Unsere Kooperationspartner:

Käte Hamburger Kolleg für Kulturelle Praktiken der Reparation

kino achteinhalb: A BUAKAMA

Trailer

Um den Trailer ansehen zu können, müssen Sie das Setzen von Marketing-Cookies (für Youtube, Vimeo, etc.) erlauben.